Allgemeine Hinweise zu Arbeitsbühnen
1. Allgemeines
Sämtliche Aufträge werden nur auf Grund nachstehender allgemeiner Liefer- und Leistungsbedingungen angenommen und ausgeführt.
Käufereigene Bedingungen sind, soweit diese von unseren abweichen, unwirksam, selbst wenn wir Ihnen nicht widersprechen sollten.
An uns gerichtete Aufträge werden in der uns möglichen Ausführungsart bestätigt. Auftragsbestätigungen sind vom Auftraggeber sofort
nach Erhalt zu prüfen. Alle dort vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Änderungen sowie Ergänzungen
bedürfen der Schriftform.
2. Mietberechnung und Preise
Grundlage der Preisberechnung sind die jeweils gültigen Preislisten, Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Der Mietzeitraum
ist auf dem Mietvertrag anzugeben und gilt als verbindlich. Vorzeitiges Beenden bzw. Verlängerung ist nur nach Absprache möglich und
bedarf der Schriftform. Versäumnisse hierzu gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Miete sowie alle anfallenden und absehbaren Kosten, z.B. Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport werden nach der ordnungsgemäßen
Übergabe der Ware in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.
3. Versicherungsschutz/Geschäftsbedingungen
Durch die berechneten Versicherungspauschalen besteht für das Gerät Versicherungsschutz. Diebstahl und Beschädigung (auch durch
Dritte) gehen zu Lasten des Mieters. Über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gelten die allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Riesa.
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Die vollständigen Geschäftsbedingungen können in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden.
Nähere Hinweise für das Ausleihen von Geräten erhalten Sie auf Anfrage.

